20.04.2010

Verwaltungsgericht Darmstadt von Schließung bedroht

SPD-Fraktion bringt Dringlichkeitsantrag in die Stadtverordnetenversammlung ein

Sabine Seidler

Die SPD-Fraktion bringt am Donnerstag einen Dringlichkeitsantrag in die Stadtverordnetenversammlung ein, der gegen das Vorhaben den Verwaltungsgerichtsstandort Darmstadt zu schließen scharf protestiert und den Magistrat zu sofortigem Handeln im Interesse der Wissenschaftsstadt Darmstadt auffordert.

„Man munkelt in Justizkreisen und im Landtag, dass der Super-GAU für den Justizstandort Darmstadt von Justizminister Hahn (von der selbst ernannten Rechtsstaatspartei FDP) vorbereitet wird : eine Gesetzesänderung, die die Schließung des Verwaltungsgerichts Darmstadt zum Gegenstand hat – aus Einspargründen“, so Sabine Seidler, Vorsitzende des Haupt- und Finanzausschuss und Sabine Heilmann, justizpolitische Sprecherin der SPD-Fraktion. Die Zuständigkeiten, die bisher ganz Südhessen umfassen, sollen an andere Verwaltungsgerichte – das kleine Verwaltungsgericht Wiesbaden und das jetzt schon sehr große Verwaltungsgericht Frankfurt - verlagert werden. Damit würden 1,6 Millionen südhessische Einwohner eine bürgernahe Verwaltungsgerichtsbarkeit verlieren. Die Verfahrensdauer, die in den letzten Jahren auf einen guten Mittelwert von 11 Monaten (bis zu einem Urteil in einem Hauptsacheverfahren) abgesenkt werden konnte, wird sprunghaft wieder ansteigen, wenn an nördlicheren Standorten die Darmstädter Verfahren weiterbearbeitet werden müssen. „Ganz zu schweigen  von den Problemen für die Bediensteten des Gerichts und die Darmstädter Anwaltschaft“, so die beiden Sozialdemokratinnen.

Das erste Hessische Verwaltungsgericht überhaupt wurde durch den damaligen Großherzog 1875 gegründet, Darmstadt war auch bis zur Gründung des Bundeslandes Hessen Sitz des Oberwaltungsgerichts. Für das wirtschaftliche Oberzentrum in Südhessen würde die Schließung des Gerichts einen schweren Verlust bedeuten; sie wäre eine undurchdachte Maßnahme zur kurzfristigen Milderung der Finanzkalamitäten der Landesregierung – und das am Sitz des Südhessischen Regierungspräsidiums. Letztlich soll dies wohl zur Schonung des kleinen ursprünglichen  Außengerichts in Wiesbaden dienen. „Die vom Hessischen Justizminister Hahn eigentlich favorisierte Zusammenlegung mit der Sozialgerichtsbarkeit bedürfte einer kaum durchsetzbaren Grundgesetzänderung und so geht er wohl den Weg des vermuteten geringeren Widerstands. Hiergegen muss die Wissenschaftsstadt Darmstadt einen scharfen Protest einlegen,“ erklären Seidler und Heilmann.



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